Hausordnung

Liebe Besucher des Paunsdorf Centers, damit Ihr Euch bei uns immer wohl fühlt, ist es erforderlich, dass einige Dinge geregelt sind. Deshalb haben wir diese Hausordnung erstellt. Die nachfolgenden Punkte gelten für das gesamte Gelände des Paunsdorf Centers, insbesondere für die Ladenstraße.

 

1. Generell ist das Rauchen und Dampfen einer E-Zigarette im Paunsdorf Center nicht gestattet.

2. Der Verzehr von alkoholischen Getränken ist außerhalb der Gastronomie nicht gestattet.

3. Betteln und Hausieren sowie unnötiger Aufenthalt ist nicht gestattet.

4. Feilbieten von Waren, kommerzielle Film- und Fotoaufnahmen, Auftritte sowie Veranstaltungen sind ohne schriftliche Genehmigung des Centermanagements nicht erlaubt.

5. Für das Verteilen von Werbematerial, das Anbringen von Plakaten, Kundenbefragungen, Flashmobs, Veranstaltungen, Aufstellen von Kiosken etc. benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung des Centermanagements.

6. Fahr- und Krafträder dürfen nicht durch die Ladenstraße gefahren oder geschoben werden. Fahrräder, die im Center gekauft wurde, dürfen am Kauftag natürlich nach draußen geschoben werden. Kickboard-, Rollschuh-, Inline- und Skateboardfahren, E-Scooter-, Segways und ähnliche Fahrzeuge, egal ob motorisiert, elektrisch oder mit Muskelkraft angetrieben, sind aus Sicherheitsgründen ebenfalls nicht gestattet. Mobilitätshilfen wie Rollstühle, Rollatoren und Kinderwagen sind selbstverständlich von diesem Verbot ausgenommen.

7. Hunde sind an der Leine zu führen. Verunreinigungen sind vom Hundebesitzer selbst zu beseitigen.

8. Das Sitzen ist nur auf den dafür bereit gestellten Bänken, nicht jedoch auf Fußböden, Treppen sowie in den Pflanzgefäßen erlaubt.

9. Mutwillige Verschmutzungen, Beschädigungen oder die missbräuchliche Nutzung von Einrichtungen auch in Gemeinschaftsräumen wie Toiletten, Sanitärräumen usw., werden mit Hausverbot sowie Schadenersatzforderungen geahndet.

10. Das weitere Verweilen, nach der Aufforderung zum Verlassen des Centers durch das Centermanagement oder seine Beauftragten, kann als Hausfriedensbruch strafrechtlich verfolgt werden.

11. Durch das Verhalten unserer Besucher dürfen Dritte weder behindert, noch belästigt oder gefährdet werden. Zuwiderhandlungen können als Hausfriedensbruch geahndet werden.

12. Es ist nicht gestattet mit freiem Oberkörper oder Barfuß das Center zu betreten.

 

 

Wir danken für Euer Verständnis.

Euer Centermanagement